Wettbewerbsrecht

Unter dem Konkurrenzdruck des erleichterten europäischen und internationalen Warenflusses auf modernen Vertriebswegen bedarf die Einhaltung der Wettbewerbsregeln besonderen Augenmerks. Fair Competition der Marktteilnehmer bedeutet die Einhaltung geltender Regeln des Lauterkeitsrechts.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.

Verbote

Einzelne Vorgehensweisen verbietet das UWG ausdrücklich. So untersagt das Gesetz etwa die unsachliche Beeinflussung, irreführende Werbung oder unzumutbare Belästigungen durch unaufgeforderte Telefonwerbung, Newsletter oder Spam.

Sonstige gesetzliche Regelungen

Die Fülle gesetzlicher Vorschriften lässt sich nicht abschließend anführen. Grundsätzlich sind sämtliche Vorschriften einzuhalten, im Fernabsatz beispielhaft die Regelungen nach § 312, § 312b, § 312c, § 312d und § 312d BGB sowie der dazugehörigen InfoVO betreffend die Belehrungen über das Widerrufsrecht, dessen Fristen und Ausübung.

Auffangvorschriften

Das Wettbewerbsrecht bietet unter Umständen Abhilfe, wenn das Markenrecht keinen Schutz bietet. Das ist etwa der Fall bei der Rufschädigung.