Vertragsrecht

Die Gestaltung von Verträgen des bürgerlichen Rechts schafft Vorteile für beide Vertragspartner.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufverträgen werden meist eigene AGB, Einkaufs- und Verkaufsbedingungen zugrunde gelegt, um besonderen Interessen der Partei gerecht zu werden, in Mietverträgen werden Renovierungsklauseln eingebracht.  Dabei hat der Gesetzgeber ein Regelwerk für die Wirksamkeit der Abreden aufgestellt, das von der Rechtsprechung für die einzelnen Rechtsgebiete in wesentlichen Punkten ergänzt wurde.

Verbraucher-Unternehmer-Verhältnis

Die Regeln im Verbrauchsgüterkauf weichen im Verhältnis eines Verbrauchers zu einem Unternehmer von den Vorschriften unter gleichen Vertragspartnern ab. Das betrifft den Gefahrübergang beim Versendungskauf, die Beweislast von Mängeln an der Kaufsache oder den nun begrenzten Ausschluss der Gewährleistung sowie deren Frist.

Fernabsatz und Haustürgeschäft

Findet die Vertragsanbahnung in besonderen Situationen wie durch die Zuhilfenahme von Kommunikationsmitteln, zu Hause bei einem Verbraucher oder an dessen Arbeitsplatz statt, treffen den Unternehmer zusätzliche Informationspflichten. Ein Widerrufsrecht und Rückgaberechte werden eingeräumt.