Gewerblicher Rechtsschutz

Wir leben in einer medialen Wissensgesellschaft mit stetig wachsendem Informationsfluss. Die rechtliche Sicherung des Eigentums an Immobilien und beweglichen Sachen verdanken wir dem römischen Recht. In unserer heutigen Zeit gewinnt der Gewerbliche Rechtsschutz demgegenüber zunehmend an Bedeutung.

Ein bedeutender Teil des Wirtschaftsrechts wird als Gewerblicher Rechtschutz bezeichnet. Geschützt werden im Wesentlichen Immaterialgüter in Form des geistigen Eigentums.

Geistiges Eigentum oder IP (Intellectual Property) umfasst das Urheberrecht oder Copyright, die Markenrechte, den Designschutz, die Geschmacks- und Gebrauchsmuster sowie IT. Deren vertragliche Nutzungsrechte in Form von Lizenzen nehmen unter wirtschaftlicher Betrachtung eine herausgehobene Stellung ein.

Die Medien als Informationsträger unterliegen einer abgestuften Haftung nach Ihrer Verantwortlichkeit für Verstöße.

Interessenvertretung, Vorgehensweise

Die Verfahren zum Schutz gewerblicher Rechte haben die Gemeinsamkeit, dass sie in vielen Fällen schon außergerichtlich abgeschlossen werden können. Stellt der Inhaber des Rechts fest, dass ein anderer seine Rechte verletzt, wendet er sich direkt an den Verletzer, um das konkrete Verhalten abzustellen. Er hat ein großes Interesse an einer schnellen Reaktion und fachkundiger Beratung. Das geschieht in der Regel durch eine Abmahnung mit einer qualifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Durchführung eines üblichen gerichtlichen Verfahrens kann meist nicht abgewartet werden. Zeigt sich der Verletzer nicht einsichtig, ist der vorläufige Rechtschutz durch eine einstweilige Verfügung zur Wahrung der Interessen das probate Mittel. Rechtlich falsche Abmahnungen können dabei zu unnötigen Verzögerungen führen.

Verhältnis zu anderen Rechtsordnungen

Der Schutz des geistigen Eigentums wird international durch verschiedene Abkommen wie das Agreement on Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights TRIPS oder das Madrider Protokoll geregelt. Zuständig Institution ist die World Intellectual Property Organisation WIPO. Darin wird das Rechtgebiet als IP (Intellectual Property) bezeichnet. In der EU wurde durch europäische Richtlinien ein hoher Grad an Harmonisierung der Vorschriften erreicht.