Der Begriff des Designs verdrängt im allgemeinen Sprachgebrauch die Begriffe Kunst oder Gestaltung. Die klassischen Varianten des Industrie- oder Objekt-Designs werden ergänzt durch Web-Design für Internetseiten, Functional Designs für IT-Programme, Grafikdesign und Layouts.
Rechtlicher Schutz
Das Geschmacksmustergesetz gewährt dem Inhaber des Geschmacksmusters ein ausschließliches Recht zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform in Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Oberflächenstruktur eines ganzen Erzeugnisses. Geschützt wird lediglich die Erscheinung selbst. Das gilt für zweidimensionale Muster wie Stoffe genauso wie dreidimensionale Objekte wie Möbel.
Neuheit und Eigenart
Schutzfähig sind Geschmacksmuster, wenn sie eigenartig sind, also gestalterische Mindestanforderungen erfüllen. Das Design muss außerdem neu sein.
Wertungsprobleme
Aus den Anforderungen ergeben sich unmittelbar die Schwierigkeiten der rechtlichen Würdigung. Wegen der Vielfalt der Gestaltungsformen ist eine Einzelfallbewertung unerlässlich.
Design und Logos
Geschmacksmuster werden einer nur vereinfachten Prüfung vor einer Eintragung unterzogen. Es kann ratsam sein, Logos sowie Abbildungen von Wort-Bildmarken zunächst als Geschmacksmuster eintragen zu lassen, um zunächst einen vorläufigen Schutz zu erlangen.
